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Strafverteidiger

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Exkurs: Strafverteidigungspiketts

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die kantonalen Anwaltsverbände und verschiedene Vereine nehmen sich dem Schutz der beschuldigten Personen an.

Um den Anspruch der Beschuldigten auf den „Anwalt der ersten Stunde“ zur Begleitung bei allen Beweiserhebungen und polizeilichen Einvernahmen durchzusetzen, haben sie ein sog. „Pikettsystem“ eingeführt:

  • Basel

    • Pikett Strafverteidigung Basel, Geschäftsstelle, c/o Nikolaus Tamm,  Advokat, Spalenberg 20, 4051 Basel, Postfach 1460, 4001 Basel, Tel. +41 61 272 02 02
  • Bern

    • Pikettdienst Strafverteidigung bavaab / Ausschaffungshaft, Postfach 1052, 3401 Burgdorf, Tel. +41 34 423 11 89
  • Genf

    • Permanence de l’avocat de la première heure, Maison des Avocats, 11, rue de l’Hotel-de-Ville, 1211 Genève 3, Tel. +41 22 310 50 65
  • St. Gallen

    • St. Galler Anwaltsverband SGAV, Postfach, 9001 St. Gallen, Tel. +41 71 227 10 20, FAX +41 71 227 10 21, [email protected]
  • Zürich

  • Schweizerischer Anwaltsverband (SAV/FSA)

Literatur

  • BOLL DAMIAN, „Verteidigung der ersten Stunde“ gemäss Schweizerischer StPO“ – Der Anspruch auf Verteidigerbeistand bei der ersten Beschuldigteneinvernahme, Diss. Zürich 2020

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