Die in der Strafverteidigung gebräuchlichsten Begriffe kurz erklärt:
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- Amtliche Verteidigung
- Bagatellfall
- Beschuldigtenrechte
- Einvernahme
- Erbetene Verteidigung
- Freier Verkehr
- Pikettdienst Strafverteidigung
- Rechte der beschuldigten Person
- Rechte der verhafteten Person
- Staatsanwaltschaft
- Strafuntersuchung
- Strafverfahren
- Strafverteidigung
- Verhaftung
- Vor der ersten Einvernahme
- Vorläufige Festnahme
- Wahlverteidigung
- Zwangsmassnahmen
- Zwangsmassnahmengericht
Amtliche Verteidigung
Amtliche Verteidigung = vom Staat bestellte und bezahlte Strafverteidigung.
Bagatellfall
Bagatellfall = geringfügige Straftat, welche in der Regel mit nicht mehr als 4 Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird.
Beschuldigtenrechte
Beschuldigtenrechte = Rechte, die dem Beschuldigten oder Inhaftierten im Strafverfahren zustehen:
- Informationsrecht
- Anspruch auf Verteidigung
- Mitwirkungsrechte
- Recht auf Aussageverweigerung.
Einvernahme
Einvernahme = Befragung einer Person durch Polizei oder Staatsanwaltschaft zu einem Sachverhalt oder zu einer Wahrnehmung.
Erbetene Verteidigung
Erbetene Verteidigung = Die beschuldigte Person zieht einen Strafverteidiger ihrer Wahl (Wahlverteidigung) bei und finanziert diesen selber.
Freier Verkehr
Freier Verkehr = Festgenommene Person erhält das Recht, sich mit ihrem Strafverteidiger jederzeit auszutauschen.
Pikettdienst Strafverteidigung
Der Pikettdienst für Strafverteidigung ist meist die von einem kantonalen Anwaltsverband oder von einem Verein betreute Organisation, in welcher Anwälte mit Strafverteidigungserfahrung während 24 Stunden zur Verfügung stehen und Beschuldigten bzw. Inhaftierten weiterhelfen.
Rechte der beschuldigten Person
Jede beschuldigte Person hat das Recht
- zur Aussageverweigerung
- zum Beizug einen Rechtsanwalt
- zur Stellung jederzeit ein Haftentlassungsgesuchs.
Rechte der verhafteten Person
Jede verhaftete Person hat das Recht
- die Aussage zu verweigern
- Aussagen nur in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes zu machen
- jederzeit mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen
- auf richtiger und vollständiger Protokollierung der Aussagen zu bestehen
- jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen
- bei der ersten Befragung den Haftgrund zu erfahren.
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft = Behörde, die für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig ist.
Strafuntersuchung
Strafuntersuchung = Staatsanwaltschaft übernimmt die Verfahrensleitung und verhört Beschuldigte und Zeugen.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach durchgeführter Strafuntersuchung über:
- Anklageerhebung,
- Erledigung mittels Strafbefehl oder
- Verfahrenseinstellung.
Strafverfahren
Strafverfahren = (Verfahrens-)Prozess zur Ermittlung und Verfolgung strafbarer Handlungen, von der Strafuntersuchung bis zum Strafvollzug.
Strafverteidigung
Strafverteidigung = Recht, alle legalen Mittel zur Verteidigung einer beschuldigten Person einzusetzen.
Als Strafverteidigung oder Strafverteidiger wird eine Person bezeichnet, die dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite steht und dessen Rechte wahrnimmt bzw. vertritt.
Verhaftung
Verhaftung = vorläufige Gefangennahme einer Person.
Vor der ersten Einvernahme
Vor der ersten Einvernahme ist jeder Beschuldigte in einer ihm verständlichen Sprache darauf hinzuweisen, dass er einen Strafverteidiger beiziehen darf.
Das Recht einen Anwalt als Strafverteidiger beizuziehen gilt auch bei der Einvernahme durch die Polizei.
Der Strafverteidiger muss bei allen Einvernahmen zugelassen werden.
Vorläufige Festnahme
Wird eine Person vorläufig festgenommen, hat sie folgende Ansprüche:
- Recht auf freie Besprechung mit ihrem Verteidiger
- Recht, mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat zu sprechen
- Recht, sich mit ihm über die einzuschlagende Verteidigungsstrategie auszutauschen.
Wahlverteidigung
Wahlverteidigung = beschuldigte Person beauftragt einen Strafverteidiger ihrer Wahl (vgl. auch „erbetene Verteidigung“, oben).
Zwangsmassnahmen
Zwangsmassnahmen = Handlungen der Strafbehörde, die in die Grundrechte einer Person eingreifen (zB Verhaftung).
Zwangsmassnahmengericht
Zwangsmassnahmengericht = (Straf-)Gericht, welches zuständig ist für
- die Anordnung der Untersuchungs- und der Sicherheitshaft
- die Anordnung oder Genehmigung weiterer Zwangsmassnahmen.
Links
- Begriff Rechtsbeistand
- Begriff Strafverteidiger | straf-verteidiger.ch
- Exkurs: Strafverteidigungspiketts | straf-verteidiger.ch