Im Falle, dass Sie plötzlich einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, haben Sie das Recht, sofort einen Rechtsanwalt beizuziehen und die Aussage zu verweigern.
Ein Strafverteidiger (sog. Anwalt der ersten Stunde) hilft Ihnen in ihrer Situation.
In den meisten Kantonen besteht ein sog. „Pikett Strafverteidigung“. Dieses garantiert Ihnen, dass Sie jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin erreichen können, und zwar auch ausserhalb der Geschäftszeiten und sogar nachts.
Bei einer Verhaftung hat jede Person Anspruch darauf, mit einem Strafverteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte auszutauschen, wie
- die vorgeworfene Straftat
- der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie.
Der Strafverteidiger darf den Beschuldigten zu allen Einvernahmen begleiten.