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Strafverteidiger

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Mittellose Privatkläger

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein mittelloser Privatkläger, welcher seine Zivilansprüche geltend machen will, kann auf Ersuchen hin einen unentgeltlichen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen:

  • Der Staat stellt sicher, dass seine Rechte gewahrt werden
  • Voraussetzungen für einen unentgeltlichen Rechtsbeistand
    • Nachweis der Mittellosigkeit
    • Nicht aussichtslose Zivilklage
    • Fallschwierigkeit, der der Privatkläger nicht alleine gewachsen ist
      • Hohe Komplexität des Falls
      • körperliche oder geistige Zustand des Klägers
    • Fremdsprachigkeit, obwohl die Strafverfolgungsbehörden den Kommunikationsproblemen Rechnung tragen, indem sie einen Dolmetscher bestellen.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 135 ff.

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