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Strafverteidiger

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Steuern

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:

  • Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern

    • Die Besteuerung des Strafverteidigers ist abhängig davon, ob er das Strafverteidigungsmandat als selbständigerwerbender Anwalt oder als Arbeitsnehmer einer Anwaltskanzlei erledigt:
  • MWST

    • Auf den Strafverteidigerleistungen ist die Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben
    • Entsprechend ist die Entschädigung um den Betrag der MWST zu erhöhen
    • Vgl. hiezu
      • Amtliche Verteidigung-Entschädigung
      • Mehrwertsteuern https://law.ch/lawinfo/mehrwertsteuern/

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