Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:
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Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Die Besteuerung des Strafverteidigers ist abhängig davon, ob er das Strafverteidigungsmandat als selbständigerwerbender Anwalt oder als Arbeitsnehmer einer Anwaltskanzlei erledigt:
- Selbständigerwerbender Anwalt
- Besteuerung Selbstständigerwerbender | besteuerung-selbststaendigerwerbender.ch
- Arbeitnehmer-Anwalt
- Selbständigerwerbender Anwalt
- Die Besteuerung des Strafverteidigers ist abhängig davon, ob er das Strafverteidigungsmandat als selbständigerwerbender Anwalt oder als Arbeitsnehmer einer Anwaltskanzlei erledigt:
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MWST
- Auf den Strafverteidigerleistungen ist die Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben
- Entsprechend ist die Entschädigung um den Betrag der MWST zu erhöhen
- Vgl. hiezu
- Amtliche Verteidigung-Entschädigung
- Mehrwertsteuern https://law.ch/lawinfo/mehrwertsteuern/
Judikatur
- BGer 2C_916/2014