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Strafverteidiger

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Nach Anklageerhebung

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach erfolgter Anklageerhebung ist das (Straf-)Gericht als Verfahrensleitung (im Hauptverfahren) zuständig für:

  • Bestellung von amtlichen Verteidigungen
  • Bestellung von unentgeltlichen Rechtsbeistandschaften

Dieselbe Verfahrensleitung des (Straf-)Gerichts ist auch zuständig für:

  • Widerrufen von Verteidiger- bzw. Rechtsbeistand-Bestellungen
  • Verteidigerwechsel
  • Entschädigungen

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