Nach erfolgter Anklageerhebung ist das (Straf-)Gericht als Verfahrensleitung (im Hauptverfahren) zuständig für:
- Bestellung von amtlichen Verteidigungen
- Bestellung von unentgeltlichen Rechtsbeistandschaften
Dieselbe Verfahrensleitung des (Straf-)Gerichts ist auch zuständig für:
- Widerrufen von Verteidiger- bzw. Rechtsbeistand-Bestellungen
- Verteidigerwechsel
- Entschädigungen
Literatur
- Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016