Entschädigt werden notwendige, effektive (nicht pauschale) Barauslagen, namentlich:
Porto und Telefonauslagen (effektive Gebühren bzw. Kosten)
Kuriergebühren (effektive Kosten)
Auslagen für Übersetzungen (gemäss DolmV)
Fotokopien (Fr –.50 pro Fotokopie)
Reisespesen (öffentliche Verkehrsmittel:
effektive Kosten 2. Klasse
Autospesen (Fr. –.70 pro Fahrkilometer)
Nicht entschädigt werden
Nicht vergütet werden in etwa:
Amortisation von Computer- und Telekommunikationsanlagen
„Kleinspesenpauschale“
Kleinmaterial
Schreibmaterial
etc.
Mehrwertsteuer (MWST)
Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auch für Barauslagen entrichtet, es sei denn der Anwalt hat bereits einen Mehrwertsteuerzuschlag darauf bezahlt.
Literatur
Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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