LAWINFO

Strafverteidiger

QR Code

Barauslagen (Kanton Zürich)

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Entschädigt werden

    • Entschädigt werden notwendige, effektive (nicht pauschale) Barauslagen, namentlich:

      • Porto und Telefonauslagen (effektive Gebühren bzw. Kosten)
      • Kuriergebühren (effektive Kosten)
      • Auslagen für Übersetzungen (gemäss DolmV)
      • Fotokopien (Fr –.50 pro Fotokopie)
      • Reisespesen (öffentliche Verkehrsmittel:
        • effektive Kosten 2. Klasse
        • Autospesen (Fr. –.70 pro Fahrkilometer)
  • Nicht entschädigt werden

    • Nicht vergütet werden in etwa:

      • Amortisation von Computer- und Telekommunikationsanlagen
      • „Kleinspesenpauschale“
      • Kleinmaterial
      • Schreibmaterial
      • etc.
    • Mehrwertsteuer (MWST)

      • Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auch für Barauslagen entrichtet, es sei denn der Anwalt hat bereits einen Mehrwertsteuerzuschlag darauf bezahlt.

Literatur

  • Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.