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Entschädigt werden
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Entschädigt werden notwendige, effektive (nicht pauschale) Barauslagen, namentlich:
- Porto und Telefonauslagen (effektive Gebühren bzw. Kosten)
- Kuriergebühren (effektive Kosten)
- Auslagen für Übersetzungen (gemäss DolmV)
- Fotokopien (Fr –.50 pro Fotokopie)
- Reisespesen (öffentliche Verkehrsmittel:
- effektive Kosten 2. Klasse
- Autospesen (Fr. –.70 pro Fahrkilometer)
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Nicht entschädigt werden
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Nicht vergütet werden in etwa:
- Amortisation von Computer- und Telekommunikationsanlagen
- „Kleinspesenpauschale“
- Kleinmaterial
- Schreibmaterial
- etc.
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Mehrwertsteuer (MWST)
- Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auch für Barauslagen entrichtet, es sei denn der Anwalt hat bereits einen Mehrwertsteuerzuschlag darauf bezahlt.
Literatur
- Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
- Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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