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Beendigung während der Untersuchung / nach Einstellung der Untersuchung/nach Strafbefehl:
- durch die Staatsanwaltschaft
- zur internen Zuständigkeit
- vgl. Leitfaden Amtliche Mandate, Anhang I
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Beendigung nach Anklageerhebung:
- Abnahme von Honorarrechnungen durch das urteilende Gericht
Literatur
- Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
- Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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