Beendigung während der Untersuchung / nach Einstellung der Untersuchung/nach Strafbefehl:
durch die Staatsanwaltschaft
zur internen Zuständigkeit
vgl. Leitfaden Amtliche Mandate, Anhang I
Beendigung nach Anklageerhebung:
Abnahme von Honorarrechnungen durch das urteilende Gericht
Literatur
Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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