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Allgemein
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Die Honorarnote hat zu enthalten:
- transparente Aufstellung
- Aufwendungen
- Barauslagen
- Allfälliger MWST
- Ausweis eines Gesamtbetrags
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Einzelne Leistungsausweise
- Die Rechnungspositionen sind einzeln aufzuführen, damit der Aufwand überprüft werden kann
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Detaillierung
- Jede Tätigkeit ist aufzuführen:
- nach Datum
- nach Art
- Aktenstudium
- Brief
- Telefon
- Besuch
- Zeugeneinvernahme
- etc.
- nach Bezugsperson
- mit Zeitaufwand
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Wartezeiten
- Auch Wartezeiten sind zu vermerken
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Informations-Abtiefung
- Je ungewöhnlicher eine Aktivität ist, desto mehr bedarf sie der Erklärung
- Allf. Mehrwertsteuernummern sind auf der Rechnung stets anzugeben
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Gerichtsverfahren
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Einreichung prov. Rechnung spätestens 5 Tage vor HV
- Bei Gerichtsverfahren haben die Strafverteidiger und Rechtsbeistände ihre (provisorische) Honorarrechnung mit Ausgabenbelegen (Dolmetscher etc.) spätestens 5 Tage vor der Hauptverhandlung (HV) dem Gericht schriftlich oder per Fax einzureichen
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Leistungen zwischen prov. Rechnung und HV
- Bezüglich der weiteren noch anfallenden Aufwendungen sind Strafverteidiger bzw. Rechtsbeistände gehalten, diese anlässlich der HV geltend zu machen.
Literatur
- Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
- Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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