Die Rechnungspositionen sind einzeln aufzuführen, damit der Aufwand überprüft werden kann
Detaillierung
Jede Tätigkeit ist aufzuführen:
nach Datum
nach Art
Aktenstudium
Brief
Telefon
Besuch
Zeugeneinvernahme
etc.
nach Bezugsperson
mit Zeitaufwand
Wartezeiten
Auch Wartezeiten sind zu vermerken
Informations-Abtiefung
Je ungewöhnlicher eine Aktivität ist, desto mehr bedarf sie der Erklärung
Allf. Mehrwertsteuernummern sind auf der Rechnung stets anzugeben
Gerichtsverfahren
Einreichung prov. Rechnung spätestens 5 Tage vor HV
Bei Gerichtsverfahren haben die Strafverteidiger und Rechtsbeistände ihre (provisorische) Honorarrechnung mit Ausgabenbelegen (Dolmetscher etc.) spätestens 5 Tage vor der Hauptverhandlung (HV) dem Gericht schriftlich oder per Fax einzureichen
Leistungen zwischen prov. Rechnung und HV
Bezüglich der weiteren noch anfallenden Aufwendungen sind Strafverteidiger bzw. Rechtsbeistände gehalten, diese anlässlich der HV geltend zu machen.
Literatur
Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
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