Sind die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung (StPO 130) nicht gegeben, haben beschuldigte Personen bei Mittellosigkeit
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Anspruch auf amtliche Verteidigung, wenn es zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist (StPO 132 Abs. 1 lit. b)
- Anspruch auf unentgeltliche Rechtsbeistandschaft
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Voraussetzungen
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Personell
- Beschuldigter
- Privatkläger
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Materiell
- Nicht aussichtslos erscheinende Zivilklage (StPO 136 Abs. 1 lit. a)
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Berechnungsgrundlage der Mittellosigkeit
- Für die Mittellosigkeit massgebend ist der (familiäre) Grundbedarf
- Zu berücksichtigen sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die tatsächlich verfügbar sind
- Zur Erhebung der finanziellen Situation ist das Formular „Erklärung finanzielle Situation“ und Belege einzureichen.
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Weitere Detailinformationen
Literatur
- Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
- Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage