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Strafverteidiger

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Mandate bei Mittellosigkeit

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sind die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung (StPO 130) nicht gegeben, haben beschuldigte Personen bei Mittellosigkeit

  • Anspruch auf amtliche Verteidigung, wenn es zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist (StPO 132 Abs. 1 lit. b)

    • Anspruch auf unentgeltliche Rechtsbeistandschaft
  • Voraussetzungen

    • Personell

      • Beschuldigter
      • Privatkläger
    • Materiell

      • Nicht aussichtslos erscheinende Zivilklage (StPO 136 Abs. 1 lit. a)
    • Berechnungsgrundlage der Mittellosigkeit

      • Für die Mittellosigkeit massgebend ist der (familiäre) Grundbedarf
      • Zu berücksichtigen sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die tatsächlich verfügbar sind
      • Zur Erhebung der finanziellen Situation ist das Formular „Erklärung finanzielle Situation“ und Belege einzureichen.
  • Weitere Detailinformationen

Literatur

  • Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage

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