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Strafverteidiger

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Verteidigungs-Arten

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Strafprozesspraxis werden unterschieden:

  • Notwendige Verteidigung

    • Definition

      • Beschuldigte Person muss angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Umstände zwingend und ohne entsprechendes Ersuchen verbeiständet sein muss und nicht auf eine Verteidigung verzichten darf (zB Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr oder freiheitentziehende Massnahme)
    • Detailinformationen

  • Fakultative Verteidigung

    • Definition

      • Beschuldigte Person müssen in einfacheren Fällen nicht zwingend verteidigt sein (kein Verteidigungszwang)
    • Detailinformationen

  • Private Verteidigung

    • Definition

      • Beschuldigte Person mandatiert und bezahlt ihre Verteidigung selbst
    • Detailinformationen

  • Amtliche Verteidigung

    • Definition

      • Beschuldigte Person kann bei erfüllten Voraussetzungen die unentgeltliche Rechtsverbeiständung in Anspruch nehmen (unentgeltliche Rechtspflege)
    • Detailinformationen

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 140 ff., Rz 424 ff.

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