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Strafverteidiger

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Verteidiger-Aufgaben

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verteidigung nimmt die Interessen des Beschuldigten wahr, in einem kontradiktorischen Verfahren.

Hinsichtlich der Verteidigungsstellung gilt es, folgendes zu differenzieren:

  • Keine Identifikation mit dem Mandanten
  • Keine Freundschaft mit dem Mandaten
  • Nicht Sprachrohr des Mandanten
  • Beitrag nicht zur materiellen Wahrheit, sondern zur formellen Wahrheit
  • Rekonstruktion des Tathergangs mit den Mitteln und Regeln des (Straf-)Prozessrechts
  • Wissensstand oft nicht besser oder umfangreicher als in den (Straf-)Akten
  • Kein Einflussnahme auf das Aussageverhalten des Mandanten
  • Keine Bestimmung des materiellen Gehalts der Beweiserhebung
  • Keine Plädierung wider besseren Wissens, aber In-den-Vordergrundstellen der den Mandanten entlastenden Elemente
  • Beachtung der (Standes- und Strafverteidigungs-)Regeln, ansonsten droht die Gefahr des Verlusts von Ruf und Berufsausübungsbewilligung.

Als Verfechter der Parteiinteressen ist der Strafverteidiger einseitig im Interesse seines Mandanten, des Beschuldigten, tätig.

Dem Strafverteidiger obliegt:

  • Grundsatz

    • Bestimmung der Art und Weise der Verteidigung

      • Der Verteidiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Richters
      • Der Verteidiger ist nicht unkritisches Sprachrohr des Beschuldigten (vgl. BGer 6B_414/2018, Erw. 5.2; BGE 138 IV 161, Erw. 2.4)
    • Wahl der Verteidigungsmittel

      • Der Verteidiger weiss am besten, welches die geeignetsten Mittel für eine wirksame Gestaltung der Verteidigung bzw. um der Anklage zu begegnen sind, besser als
        • der Beschuldigte
        • die Staatsanwaltschaft
        • der Richter
      • Der Verteidiger kennt sich aus, in welchem Stadium
        • die Beweisanträge zu stellen sind
        • zu prüfen ist,
          • ob und wenn ja welche Ergänzungen vorgenommen werden sollten
          • ob und wenn ja welche Sachverhaltselemente in den Vordergrund zu rücken sind
          • welche Schlussfolgerungen zu ziehen sind
        • das Plädoyer aufzubauen ist und welchen Inhalt es zu enthalten hat
    • Primäre Aufgabe, prozessuale Vorkehren sachgerecht und kritisch abzuwägen

  • Schranken

    • Verbot der Anwendung rechtswidriger Mittel
    • Geschriebene und ungeschriebene Gebote des Berufs- und Standesrechts (vgl. StPO 128 und BGFA 12).

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 163 ff., Rz 510 + Rz 511, zweiter Teil
  • LANDMANN VALETIN / ZARRO DARIO, Verteidiger haben Sorgfaltspflichten, in: Plädoyer 4/15, S. 8 ff. (Interview)

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