Der Aktienkauf (Share Deal) ist ein häufiges Rechtsgeschäft. Die Vielzahl von Bewertungsinformationen, das Verkäuferinteresse, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, die Kaufsgier des Käufers und seine subjektive, eher zu positive Wahrnehmung von Risikoindizien bei gleichbleibender Erwartungshaltung lassen oft den Gegenstand des Gelieferten und des Erwarteten im Nachhinein weit auseinanderklaffen. Potential für einen Konflikt.
Bei Personengesellschaften findet der Rechtsübergang entweder durch einen sog. Asset Deal oder durch einen Gesellschafterwechsel, d.h. durch einen Gesellschaftereintritt und –austritt (auch Ausscheiden genannt) statt. In aller Regel wandelt der Patron seine Einzelfirma oder Personengesellschaft rechtzeitig in eine Kapitalgesellschaft um.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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