M&A-Begriff
Der englisch-sprachige Begriff Mergers and Acquisitions (kurz M&A; zu deutsch: Fusionen und Übernahmen) bezeichnet
- den Vorgang der Unternehmensübernahme
- die mit M&A befasste Branche und deren Dienstleistungsanbieter wie
- Wirtschaftsanwälte
- Investmentbanken (Teilbereich des „Corporate Finance“)
- Wirtschaftsprüfer
- uam.
M&A-Transaktions-Schritte
- Auswahl des Zielunternehmens
- Ansprache des Eigners des Zielunternehmens, mittel M&A-Berater bzw. Investmentbank
- Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA [non disclosure agreement])
- Absichtserklärung (LoI [letter of intent])
- Prüfung des Zielunternehmens (DD [due diligence])
- Strukturierung der Transaktion unter Einbezug der DD-Ergebnisse
- Bewertung und Preisverhandlung
- Vertragsabschluss (signing)
- ev. Anmeldung und ggf. Genehmigung der Transaktion durch die WEKO
- Eigentumsübertragung und Zahlung (closing)
Die Abläufe zwischen DD und closing sind oft unterschiedlich und werden von den Vendor-Consultants vorgegeben.
Weiterführende Informationen
M&A-Image
Auf medien-sensitive M&A-Transaktionen von Grossunternehmen folgt regelmässig Kritik querbeet von Politik, Gewerkschaft und Bevölkerung.
Gründe sind:
- Strategische Ziele des neuen Eigners
- Restrukturierung mit Kosteneinsparungen und Personalabbau.
M&A-Erfolgsrate
Die Erfolge von M&A sind oft geringer als erwartet:
- Skaleneffekte stellen sich nicht ein
- Ueberkompensation der Koordinationskosten
- Potentielle Synergien werden zur Rechtfertigung der bezahlten Prämie (mit Kaufpreis bezahlter Aufschlag auf den Marktwert).
In verschiedenen Studien wird davon ausgegangen, dass zirka 2/3 aller Transaktionen zu einem Misserfolg führen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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