Kausalität
Nach der überwiegenden Meinung in der Lehre gilt die Übertragung von Urheberrechten als kausal, mit der Folge :
- Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei der Übertragung von Urheberrechten
- Übertragung von Urheberrechten ist von Bestand und Gültigkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäftes abhängig
- Kein Gutglaubensschutz für den Erwerb vom Nichtberechtigten
Abstraktheit
Gewisse Autoren lassen auch die Abstraktheit zu, mit der Folge, dass die Verfügung über das Urheberrecht nicht vom Bestand und der Gültigkeit des Verpflichtungsgeschäftes abhängig ist.
Literatur
- UHL MARKUS, Die rechtsgeschäftliche Verfügung im schweizerischen Urheberrecht, Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht (SMI), Band 20, Bern 1987, S. 155 ff.
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 21
- SMI 1992/2, S. 211 ff., S. 214 ff. + S. 217
- STAUB ROGER, Leistungsstörungen bei Urheberrechtsverträgen, Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht (SMI), Band 55, Bern 2000
Judikatur
- BGE 117 II 465
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Zession
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