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Verjährung

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Sekundäransprüche-Verjährungsfristen

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Sekundäransprüche unterstehen folgenden Verjährungsregeln:

Gegenstand der Sekundäransprüche

  • Ansprüche wegen Nichterfüllung nach OR 97 Abs. 1
  • Spätleistung (Schuldnerverzug), wo der Gläubiger nach OR 107 Abs. 2 auf die Vertragsleistung verzichtet und stattdessen Schadenersatz aus positivem Vertragsinteresse fordert

Grundsatz

  • Anwendung der gleichen Verjährungsfrist wie für die ursprüngliche Forderung

Präzisierungen

  • Umstrittene Verjährungsfrist für den Verspätungsschaden nach OR 103
    • Fraglich ist, ob sich die Verjährungsfrist beim Verspätungsschaden nach OR 103 nach dem Hauptanspruch oder selbständig nach OR 127 richtet
    • Für die Orientierung an der Verjährungsfrist gemäss Hauptanspruch spricht, dass Gläubiger so zu stellen ist wie wenn der Schuldner rechtzeitig erfüllt hätte

Literatur

  • GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3306

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