Die Sekundäransprüche unterstehen folgenden Verjährungsregeln:
Gegenstand der Sekundäransprüche
- Ansprüche wegen Nichterfüllung nach OR 97 Abs. 1
- Spätleistung (Schuldnerverzug), wo der Gläubiger nach OR 107 Abs. 2 auf die Vertragsleistung verzichtet und stattdessen Schadenersatz aus positivem Vertragsinteresse fordert
Grundsatz
- Anwendung der gleichen Verjährungsfrist wie für die ursprüngliche Forderung
Präzisierungen
- Umstrittene Verjährungsfrist für den Verspätungsschaden nach OR 103
Literatur
- GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3306
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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