Der Eintritt der Verjährung und der Verjährungswirkungen ist abhängig vom Vorhandensein folgender zwei Voraussetzungen:
- Verjährbare Forderung
- Abgelaufene Verjährungsfrist
Der Fokus der Verjährung zielt also auf den „Zeitablauf“. Die Idee des „Zeitablaufs“ basiert gesetzgeberisch auf den Motiven der Rechtssicherheit, des Rechtsfriedens und der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Siehe auch.
Der Zeitablauf wird durch die Verjährungsfristen bestimmt:
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