Die Verjährungs-Einflussfaktoren sind:
- Vorhandensein einer verjährbaren Forderung
- Ablauf der Verjährungsfrist
- Kein Ruhen der Verjährung
- Keine rechtsgültige Verjährungsunterbrechung
- Forderungsanerkennung, Schuldbetreibung, Klage oder Forderungseingabe im Konkurs
- Verjährungsverzicht