- = Verpflichtung, mit welcher der Verleger auf rein obligatorischer Basis Teile der auf ihn übertragenen Rechte an Dritte weiterüberträgt
- Gegenstand
- Inhaber des absoluten Rechts
- Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte zur Verwertung
- = Ebene Werknutzer-Drittnutzer (Verwerter)
- Weiteres, zweites Vertragsverhältnis
- Weiterübertragung von Nebenrechten vom Hauptverleger auf einen Werkverwerter
- Inhaber des absoluten Rechts
- Rechtsnatur
- Lizenz ist nach herrschender Lehre obligatorischer Natur
- Abhängigkeit vom Verlagsvertrag
- Verlagsrechtliche Lizenz ist vom Bestand bzw. von der Existenz des Verlagsvertrags abhängig
- Oft liegt der Zweck der verlagsrechtlichen Lizenz in der Weiterlizenzierung, abgesehen von den Fällen
- buchnaher Nebenrechte
- der neuen Formen der Online- und Offline-Verwertung
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 73 f.
- HILTY RETO M., Die Rechtsgrundlage des Lizenzvertrags, in: Hans Ulrich Walder (Hrsg.), Aspekte des Wirtschaftsrechts, Festgabe zum Schweizerischen Juristentag, 1994, Zürich 1994, S. 111 ff.
- HILTY RETO M., Lizenzvertragsrecht, S. 108 ff. und S. 138 ff.
- WEINMANN CONRAD, Die Rechtsnatur der Lizenz, Bern 1995
- LANGE HANS PETER, Der Lizenzvertrag im Verlagswesen, Schriften zum Medienrecht (SM), Band 3, Bern 1979, S. 14 (a.Mg.; LANG will die Verlagslizenz auf die buchnahen Nebenrechte beschränken wissen)
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