Ist das Urheberrecht des Verlaggebers Wesensmerkmal des Verlagsvertrags?
Die Ansicht von Lehre und (bundesgerichtlicher) Rechtsprechung sind konträr:
- Lehre
- Weder das Bestehen eines absoluten Schutzrechtes (Urheberrecht) am zu verlegenden Werk, noch dessen Übertragung bei Eingehung des Vertrages ist Wesensmerkmal des Verlagsvertrags
- Vgl. OR 380 und OR 381 Abs. 2
- Rechtsprechung Bundesgericht
- „… Die Übertragung urheberrechtlicher Befugnisse ist also Wesensmerkmal des (echten) Verlagsvertrages. Ist ein Werk gemeinfrei, so sind die Regeln über den Verlagsvertrag sinngemäss anwendbar …“. (BGE 101 II 102)
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 101 II 102 Erw. 3