Ist das Urheberrecht des Verlaggebers Wesensmerkmal des Verlagsvertrags?
Die Ansicht von Lehre und (bundesgerichtlicher) Rechtsprechung sind konträr:
- Lehre
- Weder das Bestehen eines absoluten Schutzrechtes (Urheberrecht) am zu verlegenden Werk, noch dessen Übertragung bei Eingehung des Vertrages ist Wesensmerkmal des Verlagsvertrags
- Vgl. OR 380 und OR 381 Abs. 2
- Rechtsprechung Bundesgericht
- „… Die Übertragung urheberrechtlicher Befugnisse ist also Wesensmerkmal des (echten) Verlagsvertrages. Ist ein Werk gemeinfrei, so sind die Regeln über den Verlagsvertrag sinngemäss anwendbar …“. (BGE 101 II 102)
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 101 II 102 Erw. 3
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BürgschaftEinleitung zu Bürgschaft / BürgschaftsvertragAutoren:Internationales VertragsrechtEinleitung zum internationalen VertragsrechtAutoren:VerrechnungEinleitung zur VerrechnungAutoren:KaufsrechtEinleitung zum KaufsrechtAutoren:FaustpfandrechtEinleitung zum FaustpfandrechtAutoren:SicherungsübereignungEinleitung zur Sicherungsübereignung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht