Wer freiwillig kündet bzw. ohne zu kündigen, eine Stelle nicht antritt oder verlässt, erhält je nach Kanton und konkretem Sachverhalt zwischen 31 und 60 Tagen kein Taggeld. Die konkrete Wartefrist wird nach Befragung des früheren Arbeitgebers und Einvernahme des Arbeitnehmers festgelegt.
Der Arbeitnehmer muss trotz Wartefrist dem RAV zur Verfügung stehen, ansonsten sich die Wartefrist entsprechend verlängert.
Vgl. AVIG 30.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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