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Vertragsmanagement

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Kontrollmöglichkeiten

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kontrolle ist umgänglich!

Die Vertragsansprüche sind nach Preis, Qualität und Termin zu kontrollieren. Ebenso wichtig sind natürlich Ansprüche aus sog. Nachtragsarbeiten.

Kontroll-Management

Vertragsmanagement im Sinne der Vertragsarchivierung ermöglicht:

  • Kontrolle von Termin, Vorterminen und Fristen bzw. Optionsfristen bzw. Kündigungsfristen
  • Kontrolle der Konditionen
  • Kontrolle der Rechte
  • Kontrolle der Pflichten bzw. Verpflichtungen

Nachtrags-Management

Das Nachtrags-Management erfordert eine genaue Dokumentierung. Beiden Parteien verlangt dies ein peinlich genaues bzw. vollständiges Dokumenten-Management ab:

Der Unternehmer / Lieferant will oft durch Problemmeldungen (Abmahnungen) eine Werklohnerhöhung herbeiführen. Umgekehrt soll er auch tatsächliche Mehrleistungen, die aus Nachtragsbestellungen oder Bestellungsänderungen resultieren dem Bauherr / Besteller in Rechnung stellen können.

Der Besteller / Bauherr soll dadurch, dass die unterschriftliche Anerkennung von Nachtragsprotokollen bzw. Liefer- oder Arbeits-Rapporten durch ihn bzw. seine Vertreter nur berechtigte Ansprüche bezahlen müssen. Er und seine Administration sind daher gefordert. Zieht der Schlenderian ein, kostet dies Geld.

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