Bei der Vertretung der AG sind folgende Aspekte unbedingt zu beachten:
Innenverhältnis:
- Leitung der Gesellschaft
Aussenverhältnis:
- Vertretungsberechtigung (vgl. OR 718)
- Durch jedes VR-Mitglied einzeln, sofern die Vertretung nicht durch Statuten, Organisationsreglement oder VR-Beschluss an einzelne VR-Mitglieder oder an Dritte übertragen wird [= Delegation; vgl. OR 718a Abs. 1 und 2)
- Delegation
- Vertretung durch
- ein oder mehrere VR-Mitglieder (Delegierte)
- Nichtmitglieder des VR (Geschäftsleitung, Direktion, Management, CEO + CFO uam)
- Vertretung durch
- Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein (vgl. OR 718a Abs. 3)
- Vertretung durch eine Person, die Wohnsitz in der Schweiz hat; dies kann ein VR-Mitglied oder ein Direktor sein (vgl. OR 718a Abs. 4) ( = Nationalitäts- / Wohnsitzvorschrift)
- Nichtdelegation (keine statutarische oder organisationsreglementarische Beschränkung)
- Vertretungsbefugnis jedes VR-Mitglieds einzeln
- Vertretungsberechtigung (vgl. OR 718)
- Delegation
- Vertretung durch
- ein oder mehrere VR-Mitglieder (Delegierte)
- Nichtmitglieder des VR (Geschäftsleitung, Direktion, Management, CEO + CFO uam)
- Vertretung durch
- Nichtdelegation (keine statutarische oder organisationsreglementarische Beschränkung
- Vertretungsbefugnis jedes VR-Mitglieds einzeln
- Delegation
- Vertretungsmacht (vgl. OR 718a Abs. 1)
- Vertretungsumfang
- Rechtshandlungen, die der Zweck der AG mit sich bringen kann (vgl. OR 718a Abs. 1)
- Umfassende Vertretungsmacht
- nur für Delegierte und Direktoren
- nicht für Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte und Handelsreisende
- ZB-Beschränkungen im Interesse der AG
- Kollektivunterschrift
- Kollektivunterschrift zusammen mit einer bestimmten Person
- Beschränkung auf Hauptsitz
- Beschränkung auf Zweigniederlassung
- Vertretungsumfang
Zeichnungsform:
- Voranstellung der sog. „Firmaunterschrift“, gefolgt durch die handschriftlichen Unterschriften der Vertreter, unter Angabe von Vorname und Name der unterzeichnenden Zeichnungsberechtigten
- Funktionenhinweis
- Delegierter des VR, CEO, CFO, Direktor, Vizedirektor
- Funktionennennung
- Prokuristen: ppa. (in Vollmacht)
- Handlungsbevollmächtigte: i.V. (Handlungsvollmacht)
- Delegierter des VR, CEO, CFO, Direktor, Vizedirektor
Handelsregistereintragung:
- Die vertretungsberechtigten Personen sind im Handelsregister einzutragen
- Anmeldelegitimation
- VR
- Handelsregisterbelege
- Ernennungsbeleg (ev. Auszug), amtlich beglaubigt
- Handelsregisteranmeldung, Unterschriften der anmeldenden Verwaltungsratsmitglieder amtlich beglaubigt (Ausnahme: Unterzeichnung vor dem Handelsregisterführer)
- Nicht eintragungsfähige Funktionen
- Handlungsbevollmächtigter
- Handelsreisender
- Anmeldelegitimation
Gesetzliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
- Organisationsregelement
- BGE 111 II 284
- BGE 142 III 204 ff. (Kombinationen von Kollektivunterschriften im Handelsregister)
- BGer 4A_455/2018 vom 09.10.2019 (AG-Vertretung durch faktisches Organ bei Abschluss von Rechtsgeschäften?)
- BGer 4A_645/2017 vom 22.08.2018 = BGE 144 III 388 ff. (Gültigkeit von Rechtsgeschäften bei Interessenkonflikten)
- Schriftformerfordernis für Verträge zwischen AG und vertretender Person (vgl. OR 718b)
Literatur
WATTER ROLF, Die Verpflichtung der AG aus rechtsgeschäftlichem Handeln ihrer Stellvertreter, Prokuristen und Organe, SSHW, Bd. 81, Zürich 1985