LAWINFO

Aktiengesellschaft

QR Code

Vertretung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Vertretung der AG sind folgende Aspekte unbedingt zu beachten:

Innenverhältnis:

  • Leitung der Gesellschaft

Aussenverhältnis:

  • Vertretungsberechtigung (vgl. OR 718)
    • Durch jedes VR-Mitglied einzeln, sofern die Vertretung nicht durch Statuten, Organisationsreglement oder VR-Beschluss an einzelne VR-Mitglieder oder an Dritte übertragen wird [= Delegation; vgl. OR 718a Abs. 1 und 2)
    • Delegation
      • Vertretung durch
        • ein oder mehrere VR-Mitglieder (Delegierte)
        • Nichtmitglieder des VR (Geschäftsleitung, Direktion, Management, CEO + CFO uam)
    • Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein (vgl. OR 718a Abs. 3)
    • Vertretung durch eine Person, die Wohnsitz in der Schweiz hat; dies kann ein VR-Mitglied oder ein Direktor sein (vgl. OR 718a Abs. 4) ( = Nationalitäts- / Wohnsitzvorschrift)
    • Nichtdelegation (keine statutarische oder organisationsreglementarische Beschränkung)
      • Vertretungsbefugnis jedes VR-Mitglieds einzeln
  • Vertretungsberechtigung (vgl. OR 718)
    • Delegation
      • Vertretung durch
        • ein oder mehrere VR-Mitglieder (Delegierte)
        • Nichtmitglieder des VR (Geschäftsleitung, Direktion, Management, CEO + CFO uam)
    • Nichtdelegation (keine statutarische oder organisationsreglementarische Beschränkung
      • Vertretungsbefugnis jedes VR-Mitglieds einzeln
  • Vertretungsmacht (vgl. OR 718a Abs. 1)
    • Vertretungsumfang
      • Rechtshandlungen, die der Zweck der AG mit sich bringen kann (vgl. OR 718a Abs. 1)
    • Umfassende Vertretungsmacht
      • nur für Delegierte und Direktoren
      • nicht für Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte und Handelsreisende
    • ZB-Beschränkungen im Interesse der AG
      • Kollektivunterschrift
      • Kollektivunterschrift zusammen mit einer bestimmten Person
      • Beschränkung auf Hauptsitz
      • Beschränkung auf Zweigniederlassung

Zeichnungsform:

  • Voranstellung der sog. „Firmaunterschrift“, gefolgt durch die handschriftlichen Unterschriften der Vertreter, unter Angabe von Vorname und Name der unterzeichnenden Zeichnungsberechtigten
  • Funktionenhinweis
    • Delegierter des VR, CEO, CFO, Direktor, Vizedirektor
      • Funktionennennung
    • Prokuristen: ppa. (in Vollmacht)
    • Handlungsbevollmächtigte: i.V. (Handlungsvollmacht)

Handelsregistereintragung:

  • Die vertretungsberechtigten Personen sind im Handelsregister einzutragen
    • Anmeldelegitimation
      • VR
    • Handelsregisterbelege
      • Ernennungsbeleg (ev. Auszug), amtlich beglaubigt
      • Handelsregisteranmeldung, Unterschriften der anmeldenden Verwaltungsratsmitglieder amtlich beglaubigt (Ausnahme: Unterzeichnung vor dem Handelsregisterführer)
    • Nicht eintragungsfähige Funktionen

Weiterführende Informationen

  • Organisationsregelement
  • BGE 111 II 284
  • BGE 142 III 204 ff. (Kombinationen von Kollektivunterschriften im Handelsregister)
  • BGer 4A_455/2018 vom 09.10.2019 (AG-Vertretung durch faktisches Organ bei Abschluss von Rechtsgeschäften?)
  • BGer 4A_645/2017 vom 22.08.2018 = BGE 144 III 388 ff. (Gültigkeit von Rechtsgeschäften bei Interessenkonflikten)
  • Schriftformerfordernis für Verträge zwischen AG und vertretender Person (vgl. OR 718b)

Literatur

WATTER ROLF, Die Verpflichtung der AG aus rechtsgeschäftlichem Handeln ihrer Stellvertreter, Prokuristen und Organe, SSHW, Bd. 81, Zürich 1985

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.