Der Kapitalwert eines Wohnrechts kann beispielsweise wie folgt berechnet werden:
1) |
jährlicher Wert des lebensl. Wohnrechtes und Mitbenützungsrechtes für Hofraum und Garten |
CHF 36’000 |
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2) |
mittlere Lebenserwartung nach: |
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a) | Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, Zürich 2001, Beispiel 51b, S. 300 f., Lebenslanges Wohnrecht (ZGB 776) | ||
b) |
Stauffer/Schaetzle, Barwerttafeln, Zürich 2001, Tafel 42, S. 448, von |
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– Max Mustermann, Alter 73 Jahre |
12,87 Jahre | ||
– Esther Mustermann-Huber, Alter 70 Jahre |
20,04 Jahre | ||
3) |
Dauer des Wohnrechtes: lebenslänglich |
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4) |
Faktor nach: |
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a) | Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, Beispiel 51b, S. 300 f., Lebenslanges Wohnrecht (ZGB 776) | ||
b) | Stauffer/Schaetzle, Barwerttafeln, Zürich 2001, Tafel 20y, S. 283, Zinssatz 4,5 % (nachstehend nur noch Mortalitätsfaktor von Esther Mustermann-Huber bei ihrem Alter von 70 Jahren) | 12.83 | |
Kapitalwert = 12.83 (4b) x 36’000 (1) | CHF 461’880.– |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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