Bei einer Zession sind immer zwei Parteien, unter Berücksichtigung des Grundverhältnisses der abzutretenden Forderung drei Parteien, beteiligt:
Die Abtretung zielt auf einen Gläubigerwechsel, ein Rechtsgeschäft alleine zwischen altem und neuem Gläubiger:
- Der Schuldner ist nicht Partei des Verfügungsvertrages, auch nicht an dem allenfalls voraus geschlossenen Verpflichtungsgeschäft.
- Der Schuldner hat nicht mitzuwirken.
- Der Schuldner hat weder ein Genehmigungsrecht, noch eine Genehmigungspflicht.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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