Zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung in der Schweiz und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13.03.2020 über das Veranstaltungsverbot 1 vom 28.02.2020 hinaus weitere Massnahmen beschlossen:
Öffentliche oder private Veranstaltungen von 100 oder mehr Personen
- Verbot, ab sofort bis Ende April 2020
- Kantonale Ausnahmebewilligungen – unter Bedingungen zum Schutze der Teilnehmer – für Anlässe mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse, zB für:
- Generalversammlungen
- Freizeitbetriebe (Museen, Sportzentren, Schwimmbäder, Skigebiete o.ä.)
- Kantonale Ausnahmebewilligungen – unter Bedingungen zum Schutze der Teilnehmer – für Anlässe mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse, zB für:
Restaurants, Bars und Diskotheken
- Aufenthaltsbeschränkung auf maximal 50 Personen für ein gegenseitig einfacheres Abstandhalten
- Anwesende Personen müssen die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können
Schulen
- Unterrichtsverbot vor Ort bis 04.04.2020
- Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten
- Untersagung aller Präsenzveranstaltungen bis 04.04.2020
- Angesetzte Prüfungen
- Durchführungsmöglichkeit, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden
- Betreuungsangebot für Grundschul-Kinder
- Kantone können Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern als gefährdetste Personengruppe betreut werden
- Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten
Einführung von Schengen-Grenzkontrollen + Einreisen aus Italien
- Einführung von Schengen-Grenzkontrollen
- Wiedereinführung von Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung
- Kontinuierliche Lagebeobachtung
- Anwendung von Massnahmen an der Grenze nötigenfalls auf Reisende aus weiteren Ländern oder Regionen
- Einreise aus Italien
- Weitere Einschränkungen
- Die Einreise aus Italien ist nur noch erlaubt für:
- Schweizer Bürger
- Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz
- Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen
- Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit
- Transit- und Warenverkehr
- Der Transit- und Warenverkehr ist weiterhin erlaubt
- Retorsion
- Mit der Einreisebeschränkung wird spiegelbildlich der Massnahme der italienischen Regierung entsprochen
- Die Schweizerische Gegenmassnahme soll die Wirksamkeit der italienischen Regelungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus unterstützen
- Die Einreise aus Italien ist nur noch erlaubt für:
- Weitere Einschränkungen
Effizienter Einsatz der Gesundheitsinfrastruktur
- Der Bundesrat will sicherstellen
- Funktionierende Gesundheitsinfrastruktur in allen Kantonen
- Verhinderung der Überlastung in einzelnen Kantonen
- Laufende Datenlieferung zur Lagebeurteilung der Gesundheitsversorgung
- Meldepflicht für u.a.
- Gesamtzahl der Spitalbetten
- Auslastung von Spitalbetten
- Auslastung der Beatmungsmaschinen
- Bestände an persönlichem Schutzmaterial
- Verfügbarkeit von medizinischem Personal
Massnahmen im öffentlichen Verkehr
- Meidung des öffentlichen Verkehrs (öV) zur Minimierung des Ansteckungsrisikos
- Personen über 65 Jahre
- Personen mit Symptomen einer Atemwegerkrankung
- Arbeitgeber sollen ihre Angestellten durch Massnahmen schützen
- Arbeitszeitengestaltung
- Arbeitsweg ausserhalb von Stosszeiten
- Arbeitsplatzbestimmung
- Personal im Personen-Transportwesen
- Kein Service in Zügen
- Umsetzung der Schutzmassnahmen soweit möglich
- Arbeitszeitengestaltung
Wirtschaftlich Soforthilfe
- Zurverfügungstellung von ca. CHF 10 Mrd. für eine rasche und unbürokratische Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie
- Erkenntnis
- BR ist sich der grossen wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen und des Risikos von Unternehmenskrisen bewusst
- Sofortige Wirtschaftshilfe
- BR will Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen
- Oberstes Ziel
- Sicherstellung der Lohnfortzahlung für Mitarbeiter
- Erkenntnis
- Kurzarbeitsentschädigung und wichtigste Kennwerte
- Kurzarbeitsentschädigung
- im Fonds der Arbeitslosenversicherung könnten bis CHF 8 Mrd. beansprucht werden
- Karenzfrist für Kurzarbeit
- Reduktion auf einen Tag, ab sofort bis 30.09.2020
- Unternehmen hätten so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selber zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zustehe
- Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung
- BR beauftragt SECO mit Gesetzesanpassungsprüfung bis zum 20.03.2020 zur Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf:
- Arbeitnehmer mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen
- Arbeitnehmer in Temporärarbeit
- BR beauftragt SECO mit Gesetzesanpassungsprüfung bis zum 20.03.2020 zur Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf:
- Kurzarbeitsentschädigung
- Besonders betroffene Unternehmen
- BR will eine finanzielle Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung bis zu CHF 1 Mrd. für zB
- Liquiditätsüberbrückung
- Finanzhilfen
- o.ä.
- Modalitätenprüfung bis zum 01.04.2020 und Beantragung der notwendigen Mittel unter Federführung der Eidgenössischen Finanzdirektion (EFD)
- BR will eine finanzielle Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung bis zu CHF 1 Mrd. für zB
- KMU mit finanziellen Engpässen
- Sofort-Zurverfügungstellungen
- bis zu CHF 580 Mio. an verbürgten Bankkrediten
- zusätzlich CHF 10 Mio. an Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche Verwaltungskosten
- Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu CHF 1 Mio. gewähren
- Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssten zurückbezahlt werden
- BR will zudem die Bedingungen für eine Bürgschaft erleichtern
- BR will bis Ende 2020 für neue Bürgschaften übernehmen:
- die einmaligen Gesuchprüfungskosten und
- die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr
- Sofort-Zurverfügungstellungen
- Messe-Aktivitäten des Exportförderers Swiss Global Enterprise (S-GE)
- Bis zu CHF 4.5 Mio. können für Ausfälle im Zusammenhang mit (Messe-)Aktivitäten des offiziellen Exportförderers S-GE beantragt werden
- Unterstützung für den Sport- und Kultursektor
- Veranstalter von Sportanlässen und des Kultursektors
- Besonders starke Betroffenheit von der Coronavirus-Ausbreitung und den behördlichen Eindämmungs-Massnahmen
- Ehrenamtlich tätige Organisationen im Sportbereich (zB Vereine)
- Bereitstellung von A-fonds-perdu-Beiträge in Höhe von CHF 50 Mio.
- Voraussetzung: Dachverband hat bei seinen Mitgliedern mittelfristig eine ausreichende Kapitaldecke durchsetzen, die die Bewältigung einer ausserordentlichen Situation für sechsen Monaten ermöglicht
- Genaue Kriterien: Festlegung folgt in einer Verordnung
- Profibetrieb im Mannschaftssport
- Bundesrat will zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren, da im Sportbereich der Zugang zu Bankkrediten schwierig sei
- Für diese Massnahme sind ebenfalls bis zu CHF 50 Mio. vorgesehen
- Veranstalter von Sportanlässen und des Kultursektors
- Kulturbereich
- Bundesrat will zusätzliche Mittel bereitstellen
- EDI werde im dringlichen Verfahren eine befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen, die ergänzend zu anderen Instrumenten der Abfederung von Härtefällen im Kulturbereich eingesetzt werden könnten, ausarbeiten
- BR wolle dadurch verhindern, dass wiederkehrende kulturelle Anlässe in ihrer Existenz bedroht würden, und insbesondere selbständig erwerbende sowie freischaffende Kulturschaffende in Notsituationen unterstützen
- Im Rahmen der Erarbeitung dieses Gesetzes soll auch geprüft werden, wie die Kantone als Zuständige für den Kulturbereich in die Finanzierung einbezogen werden könnten
Neue Verordnung
- Gültigkeit ab sofort
- Mindestdauer: 30.04.2020
Ziele
- Schutz von älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen
- Verhinderung einer Überbelastung der Spitäler
- Mitarbeiterschutz und Lohnfortzahlung
- Wirtschaftliche Soforthilfe an Unternehmen
Die COVID-19-Verordnung 2:
Die Änderung der AVIV:
Weiterführende Informationen:
- Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
- COVID-19-Verordnung 1
- Bundesamt für Gesundheit
- Home Office Tätigkeit
- Arbeitgeberfürsorge + Gesundheitsschutz
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Höhere Gewalt (Force majeure)
- Reisewarnungen
- Bundesratsempfehlung, von Reisen ins Ausland abzusehen (aber: Keine Reisewarnung!)
- Vertragliche Leistungsstörungen
- Überbrückungskredit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam