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Gesundheitsrecht

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Coronavirus (COVID-19): Bundesrat verschärft Massnahmen zum Gesundheitsschutz und unterstützt betroffene Branchen

Datum:
14.03.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Arbeitsweg, Coronavirus, COVID-19, Home Office, öffentlicher Verkehr, Veranstaltungsverbot
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung in der Schweiz und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13.03.2020 über das Veranstaltungsverbot 1 vom 28.02.2020 hinaus weitere Massnahmen beschlossen:

Öffentliche oder private Veranstaltungen von 100 oder mehr Personen

  • Verbot, ab sofort bis Ende April 2020
    • Kantonale Ausnahmebewilligungen – unter Bedingungen zum Schutze der Teilnehmer – für Anlässe mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse, zB für:

Restaurants, Bars und Diskotheken

  • Aufenthaltsbeschränkung auf maximal 50 Personen für ein gegenseitig einfacheres Abstandhalten
    • Anwesende Personen müssen die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können

Schulen

  • Unterrichtsverbot vor Ort bis 04.04.2020
    • Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten
      • Untersagung aller Präsenzveranstaltungen bis 04.04.2020
    • Angesetzte Prüfungen
      • Durchführungsmöglichkeit, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden
    • Betreuungsangebot für Grundschul-Kinder
      • Kantone können Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern als gefährdetste Personengruppe betreut werden

Einführung von Schengen-Grenzkontrollen + Einreisen aus Italien

  • Einführung von Schengen-Grenzkontrollen
    • Wiedereinführung von Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung
    • Kontinuierliche Lagebeobachtung
    • Anwendung von Massnahmen an der Grenze nötigenfalls auf Reisende aus weiteren Ländern oder Regionen
  • Einreise aus Italien
    • Weitere Einschränkungen
      • Die Einreise aus Italien ist nur noch erlaubt für:
      • Transit- und Warenverkehr
        • Der Transit- und Warenverkehr ist weiterhin erlaubt
      • Retorsion
        • Mit der Einreisebeschränkung wird spiegelbildlich der Massnahme der italienischen Regierung entsprochen
        • Die Schweizerische Gegenmassnahme soll die Wirksamkeit der italienischen Regelungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus unterstützen

Effizienter Einsatz der Gesundheitsinfrastruktur

  • Der Bundesrat will sicherstellen
    • Funktionierende Gesundheitsinfrastruktur in allen Kantonen
    • Verhinderung der Überlastung in einzelnen Kantonen
    • Laufende Datenlieferung zur Lagebeurteilung der Gesundheitsversorgung
    • Meldepflicht für u.a.
      • Gesamtzahl der Spitalbetten
      • Auslastung von Spitalbetten
      • Auslastung der Beatmungsmaschinen
      • Bestände an persönlichem Schutzmaterial
      • Verfügbarkeit von medizinischem Personal

Massnahmen im öffentlichen Verkehr

  • Meidung des öffentlichen Verkehrs (öV) zur Minimierung des Ansteckungsrisikos
    • Personen über 65 Jahre
    • Personen mit Symptomen einer Atemwegerkrankung
  • Arbeitgeber sollen ihre Angestellten durch Massnahmen schützen

Wirtschaftlich Soforthilfe

  • Zurverfügungstellung von ca. CHF 10 Mrd. für eine rasche und unbürokratische Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie
    • Erkenntnis
      • BR ist sich der grossen wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen und des Risikos von Unternehmenskrisen bewusst
    • Sofortige Wirtschaftshilfe
      • BR will Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen
    • Oberstes Ziel
  • Kurzarbeitsentschädigung und wichtigste Kennwerte
    • Kurzarbeitsentschädigung
      • im Fonds der Arbeitslosenversicherung könnten bis CHF 8 Mrd. beansprucht werden
    • Karenzfrist für Kurzarbeit
      • Reduktion auf einen Tag, ab sofort bis 30.09.2020
      • Unternehmen hätten so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selber zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zustehe
    • Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung
      • BR beauftragt SECO mit Gesetzesanpassungsprüfung bis zum 20.03.2020 zur Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf:
        • Arbeitnehmer mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen
        • Arbeitnehmer in Temporärarbeit
  • Besonders betroffene Unternehmen
    • BR will eine finanzielle Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung bis zu CHF 1 Mrd. für zB
      • Liquiditätsüberbrückung
      • Finanzhilfen
      • o.ä.
    • Modalitätenprüfung bis zum 01.04.2020 und Beantragung der notwendigen Mittel unter Federführung der Eidgenössischen Finanzdirektion (EFD)
  • KMU mit finanziellen Engpässen
    • Sofort-Zurverfügungstellungen
    • Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu CHF 1 Mio. gewähren
      • Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssten zurückbezahlt werden
      • BR will zudem die Bedingungen für eine Bürgschaft erleichtern
      • BR will bis Ende 2020 für neue Bürgschaften übernehmen:
        • die einmaligen Gesuchprüfungskosten und
        • die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr
  • Messe-Aktivitäten des Exportförderers Swiss Global Enterprise (S-GE)
    • Bis zu CHF 4.5 Mio. können für Ausfälle im Zusammenhang mit (Messe-)Aktivitäten des offiziellen Exportförderers S-GE beantragt werden
  • Unterstützung für den Sport- und Kultursektor
    • Veranstalter von Sportanlässen und des Kultursektors
      • Besonders starke Betroffenheit von der Coronavirus-Ausbreitung und den behördlichen Eindämmungs-Massnahmen
    • Ehrenamtlich tätige Organisationen im Sportbereich (zB Vereine)
      • Bereitstellung von A-fonds-perdu-Beiträge in Höhe von CHF 50 Mio.
      • Voraussetzung: Dachverband hat bei seinen Mitgliedern mittelfristig eine ausreichende Kapitaldecke durchsetzen, die die Bewältigung einer ausserordentlichen Situation für sechsen Monaten ermöglicht
      • Genaue Kriterien: Festlegung folgt in einer Verordnung
    • Profibetrieb im Mannschaftssport
      • Bundesrat will zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren, da im Sportbereich der Zugang zu Bankkrediten schwierig sei
      • Für diese Massnahme sind ebenfalls bis zu CHF 50 Mio. vorgesehen
  • Kulturbereich
    • Bundesrat will zusätzliche Mittel bereitstellen
    • EDI werde im dringlichen Verfahren eine befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen, die ergänzend zu anderen Instrumenten der Abfederung von Härtefällen im Kulturbereich eingesetzt werden könnten, ausarbeiten
    • BR wolle dadurch verhindern, dass wiederkehrende kulturelle Anlässe in ihrer Existenz bedroht würden, und insbesondere selbständig erwerbende sowie freischaffende Kulturschaffende in Notsituationen unterstützen
    • Im Rahmen der Erarbeitung dieses Gesetzes soll auch geprüft werden, wie die Kantone als Zuständige für den Kulturbereich in die Finanzierung einbezogen werden könnten

Neue Verordnung

  • Gültigkeit ab sofort
  • Mindestdauer: 30.04.2020

Ziele

  • Schutz von älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen
  • Verhinderung einer Überbelastung der Spitäler
  • Mitarbeiterschutz und Lohnfortzahlung
  • Wirtschaftliche Soforthilfe an Unternehmen

Die COVID-19-Verordnung 2:

Die Änderung der AVIV:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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