Der Darlehensvertrag beinhaltet die Hin- und Rückgabe von Geld oder vertretbaren Sachen. Die Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen. Vertretbare Sachen sind jene, die als sog. Gattungsware wie Salz, Zucker, Mehl, Baumwolle, Heizoel uam immer wieder beschafft bzw. ersetzt werden können.
Einiges ist daher zu beachten und zu regeln.
- Gesetzliche Grundlage
- Begriff
- Abgrenzungen
- Rechtsnatur
- Verbreitung
- Arten von Darlehensanbietern
- Darlehensarten
- Darlehenselemente
- Verpflichtungsgeschäft + Verfügungsgeschäft
- Form
- Inhalt
- Darlehenszweck / Zweckbindung
- Zins
- Sicherheiten
- Spezielle Ausleihungsmodalitäten
- Auszahlung
- Dauer
- Amortisationen
- Vertragsrücktritt
- Rückzahlung
- Verjährung des Rückerstattungsanspruchs
- Prozess
- Betreibung
- Konkurs
- Internationales Privatrecht
- Exkurs: Partiarisches Darlehen
- Exkurs: Crowdlending
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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