Bauhandwerkerpfandrecht: Leistung hinreichender Sicherheit als Sicherungssurrogat
ZGB 839 Abs. 3 Die zur Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechts geleistete Sicherheit ist nur dann ausreichend, wenn sie die gleiche Deckung bietet wie das Bauhandwerkerpfandrecht. Nicht... weiterlesen