Nichtige Vereinbarungen
Nichtige Vereinbarungen
Unzulässige und damit nichtige Abreden sind: Verpflichtung des Arbeitnehmers, für die Verbindlichkeiten aus Geschäftskreditkarten-Gebrauch solidarisch mit dem Arbeitgeber einzustehen Vgl. BGE 124 III 305, Erw.... weiterlesen