Inhaltsverzeichnis
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Bei einer sog. „Naturaleinziehung“ nach StGB 70 Abs. 1 werden die Vermögenswerte aus dem Vermögen des Einziehungsbetroffenen ausgeschieden und durch das Einziehungsurteil direkt, d.h. durch... weiterlesen
SchKG 242 / ZPO 221 Abs. 1 lit. b + ZPO 198 lit. e Ziffer 5 Sachverhalt Über D. wurde am 20.06.2017 der Konkurs eröffnet.... weiterlesen
Konkurs: Eigentumsansprache an Geld Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom 03.03.1987 » Gerichtsurteil als PDF herunterladen Quelle Mitteilungsblatt Nr. 36 – März 1988 des Vereins der... weiterlesen
Urteilsabschrift (Konkurs: Eigentumsansprache an Geld) Checkliste Aussonderung: Vermögenswerte Checkliste Aussonderung: Klageelemente... weiterlesen
» Checkliste als PDF herunterladen Definition Klage auf Dritteigentumsausscheidung aus der Konkursmasse Grundlagen SchKG 242 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) Wirkung Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf... weiterlesen
» Checkliste als PDF herunterladen Mit der Aussonderungsklage kann ein Drittansprecher im wesentlichen alle Rechte geltend machen, die ein konkursrechtliche Verwertung ausschliessen, wie: Eigentumsrecht... weiterlesen
Literatur AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 45 N 28 ff., S. 419 ff.... weiterlesen
Zu den Aussonderungsgegenständen gibt es folgendes zu bemerken: Grundstücke Bewegliche Sachen Forderungen und sonstige Ansprüche Der Streit über das bessere Recht an einer nicht in... weiterlesen
Will der mittels Verfügung abgewiesene Eigentumsansprecher den Entscheid der Konkursverwaltung nicht akzeptieren, hat er einen sog. „Aussonderungs-Prozess zu führen. Die Einzelheiten zur Klageerhebung und zur... weiterlesen
Wird durch einen oder mehrere Konkursgläubiger die Abtretung der Rechtsansprüche der Masse verlangt, so hat die Konkursverwaltung bei Bestreitung der Eigentumsansprache wie folgt vorzugehen: An... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten nicht anerkennen, so hat sie ihm gegenüber eine „Klagefristansetzung“ nach SchKG 242 Abs. 2 folgenden Inhalts vorzunehmen: Genaue... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten anerkennen, so ergeben sich folgende Voraussetzungen: Grundsatz Ordentliches Konkursverfahren Erfordernis der Zustimmung der zweiten Gläubigerversammlung Vgl. KOV 48... weiterlesen
Die Konkursverwaltung kann – ungeachtet der Normen von KOV 47 – KOV 50 – Vermögenswerte unter folgenden Voraussetzungen sofort herausgeben: Zum vorneherein bewiesenes Eigentum des... weiterlesen
Die Verfügung betreffend einer Eigentumsansprache bzw. Aussonderung charakterisiert sich wie folgt: Definition besondere schriftliche Mitteilung an den Eigentumsansprecher vgl. KOV 46 Grundlagen KOV 46 KOV... weiterlesen
Die Konkursverwaltung tut gut daran, sich im Vorfeld ihrer Entscheidung über Aussonderung bzw. Herausgabe den Drittansprecher aufzufordern, Beweismittel einzureichen: Aufforderung an den Drittansprecher Dokumentierungsaufforderung Konkursverwaltung... weiterlesen
Eigentumsanspruch oder gesetzlicher Aussonderungsgrund Mit der Aussonderungsklage kann ein Drittansprecher vor allem alle Rechte geltend machen, die ein konkursrechtliche Verwertung ausschliessen, wie: Eigentumsrecht ZGB 641... weiterlesen
Im Regelfall geht die Eigentumsansprache (auch: Anmeldung des Aussonderungsanspruchs) vom Drittansprecher aus. Die Eigentumsansprache kann auch durch den Konkursiten motiviert werden. Im Einzelnen ergibt sich:... weiterlesen
Einleitung Die Aussonderung ist in zweierlei Hinsicht abzugrenzen: Aufsichtsbeschwerde Kollokationsklage Aufsichtsbeschwerde Grundsätzlich ist die Nichtbeachtung formeller Vorschriften bei der Durchführung des Aussonderungsverfahrens mittels Beschwerde zu... weiterlesen
Das Admassierungs-Vorverfahren stützt sich auf folgende Grundlagen: SchKG 242 Abs. 1 KOV 45 – KOV 54 ... weiterlesen