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Bestreitung Eigentumsansprache (Klagefristansetzung an Drittansprecher) / Verfügung

Datum:
10.07.2020
Update:
15.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten nicht anerkennen, so hat sie ihm gegenüber eine „Klagefristansetzung“ nach SchKG 242 Abs. 2 folgenden Inhalts vorzunehmen:

  • Genaue Bezeichnung des streitigen Gegenstandes
  • Androhung, dass der Anspruch als verwirkt gelte, wenn die Frist nicht eingehalten werde.

Vgl. KOV 46.

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