Einleitung zur Gebrauchsleihe
Die Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen. (Vertretbare Sachen dagegen sind jene, die als sog. Gattungsware wie Salz, Zucker, Mehl, Baumwolle, Heizöl oder... weiterlesen