Berechnung der Steuer
Der Tarif der Sondersteuer auf Grundstückgewinnen hängt in der Mehrzahl der Kantone von zwei Faktoren ab: von der Höhe des Gewinns und von der Besitzesdauer.... weiterlesen
Der Tarif der Sondersteuer auf Grundstückgewinnen hängt in der Mehrzahl der Kantone von zwei Faktoren ab: von der Höhe des Gewinns und von der Besitzesdauer.... weiterlesen
Der steuerbare Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräusserungserlös und Anlagekosten abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Abzüge (vgl. StHG 12 Abs. 1). Unter bestimmten Voraussetzungen... weiterlesen
Nicht harmonisierte Spezialvermögenssteuer Objektsteuer, die am Immobilienbesitz und nicht an einer Immobilien-Transaktion anknüpft Periodische, jährliche Steuer.... weiterlesen
Erhebungsarten Die Liegenschaftssteuer wird erhoben vom Kanton oder von den Gemeinden oder von Kanton und den Gemeinden gleichzeitig, letztere auf den in ihrem Gebiet gelegenen... weiterlesen
Für die Grundstückgewinne, welche der Sondersteuer unterliegen, bestehen zwei verschiedene Systeme: System der zeitlichen Bemessung und System der Bestimmung des Steuersatzes Einzelveranlagung des Grundstückgewinns als... weiterlesen
Die Bemessungsgrundlage bilden: Vermögenssteuerwert ohne Berücksichtigung der Schulden Für die Steuerberechnung werden unterschiedliche Ansätze angewandt, und zwar je nach: Eigentümer Natürliche Personen oder juristische Personen... weiterlesen
Einzig die Steuergesetze der Kantone BE, UR, AI, SG, GR und TG bezeichnen ausdrücklich die Person des Steuerpflichtigen. Die Nennung des Steuerschuldners kann sich bei... weiterlesen
CHRISTEN PETER, Die Grundstückgewinnsteuer des Kantons Basel-Landschaft, Diss. Basel 1998. EGGER BRUNO, Die steuerliche Erfassung von Wertzuwächsen an Grundstücken, Diss. Zürich 1973. FESSLER FERDINAND, Das... weiterlesen