Handänderungssteuer-Hoheit
Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen1 und/oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben. Die Handänderungssteuer wird in der Schweiz erhoben von den:... weiterlesen
Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen1 und/oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben. Die Handänderungssteuer wird in der Schweiz erhoben von den:... weiterlesen
Steuerobjekt Steuerobjekt ist die Handänderung, d.h. die Übertragung eines Grundstücks. Grundstücke Gestützt auf ZGB 655 bezeichnen die Steuergesetze als Grundstücke in der Regel: die Liegenschaften... weiterlesen
Grundeigentümer und Nutzniesser.... weiterlesen
Grundeigentümer... weiterlesen
In den Steuergesetzen bezeichnen die kantonalen und / oder kommunalen Gesetzgeber den Liegenschaftensteuer-Gegenstand als «Grundstücke». Die Begriffsumschreibung ist nur in wenigen Steuergesetzen anzutreffen. Deshalb ist... weiterlesen
Steuersubjekt ist der Grundstückerwerber. Grundsatz Die Handänderungssteuer wird in der Regel vom Erwerber bezahlt, vereinzelt aber auch gemeinsam vom Erwerber und vom Veräusserer getragen (je... weiterlesen
Bemessungsgrundlage Die Handänderungssteuer wird grundsätzlich vom Kaufpreis erhoben: Keine Preisfestsetzung Ist kein solcher festgesetzt worden, wird meistens der amtliche Verkehrswert als Bemessungsgrundlage Beispiele: Tausch Schenkung... weiterlesen
Sicherung eines minimalen Steueraufkommens aus dem Grundeigentum zG v.a. der Gemeinden, welches nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängig ist... weiterlesen
Handänderungssteuer Handänderungssteuer = Rechtsverkehrssteuer», bei welcher i.d.R. als. Bemessungsgrundlage der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert des Grundstückes bildet Begriff Handänderungssteuer Grundstückgewinnsteuer Grundstückgewinnsteuer = ... weiterlesen
Einleitung zur Liegenschaftensteuer Die Liegenschaftssteuer zeichnet sich durch folgende Elemente aus: Erhebung Die Liegenschaftensteuer wird neben der Vermögens- und Kapitalsteuer, die bereits den Grundbesitz erfassen,... weiterlesen
Die Handänderungssteuer wird zusätzlich zu den Grundbuchgebühren erhoben, welche den Grundsätzen des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips unterstellt sind. Im Einzelnen kennen die Kantone folgende Bestimmungen zur... weiterlesen
Abgrenzung vs. Grundstückgewinnsteuer Die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer sind klar auseinander zu halten: Grundstückgewinnsteuer: Anknüpfung an der Veräusserung eines Grundstücks Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer ist nicht... weiterlesen
Checkliste „Unterschiedliche Systeme“ Checkliste „Latente Steuern, Kettengeschäfte etc.“... weiterlesen
Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Prinzip her klar. Zu Diskussionen geben oft Anlass: Steuermodelle (St. Galler System oder Zürcher System) gemischte Nutzung (Geschäft + Privat) Abschreibungen... weiterlesen
Die Handänderungssteuer ist eine oft politisch umstrittene Steuer, weil das Risiko einer gewissen Doppelbelastung in Bezug auf die Grundstückgewinnsteuer besteht. Weiterführende Informationen Handänderungssteuer Grundbuchgebühren ... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Die Liegenschaftensteuer knüpft an den Besitz oder die Nutzung des Grundstückes an. Sie ist eine mit der Vermögenssteuer verwandte «Sondersteuer», die zu einer steuerlichen Doppelbelastung... weiterlesen
Kantonale- und Gemeinde-Erlasse... weiterlesen
Kantonale Steuergesetze Kantons- und Gemeinde-Erlasse... weiterlesen
Einleitung zur Handänderungssteuer Die Handänderungssteuer gilt als eine Rechtsverkehrssteuer, deren Steuerobjekt der Übergang oder v.a. die Übertragung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken von einer Person... weiterlesen