Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Konkurseinstellung mangels ...
Konkurseinstellung mangels Aktiven

Literatur

AMONN KURT, Ungleichbehandlung der Gläubiger, ZBJV 1999, 252. AMONN KURT/WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Auflage, Bern 2013, § 44 N 26. BREITSCHMID... weiterlesen

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Beschwerde gegen Einstellungsverfügung

Der Gläubiger ist legitimiert, die Einstellungsverfügung des Konkursrichters mit (zivilprozessualer) Beschwerde anzufechten: Grundsätzlicher Beschwerdegrund Konkursrichter hat die Einstellung des Konkursverfahrens ohne gehörigen Antrag des Konkursamtes... weiterlesen

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Wiedereröffnungsverfahren

Über die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens entscheidet der Konkursrichter im summarischen Verfahren (vgl. ZPO 251 lit. a): Verfahren / Grundsätze Antragsteller Konkursamt Gläubiger Detailinformationen vide Wiedereröffnung... weiterlesen

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Voraussetzungen

Für eine Wiedereröffnung des Konkurses müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Neuentdeckte Vermögenswerte Definition Zur damaligen Masse gehörendes Aktivum, welches im eingestellten Konkursverfahren nicht bekannt war... weiterlesen

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Antrag

Antragsberechtigt sind: Konkursamt Amtliche Konkursverwaltung (Konkursamt) Antragsberechtigung / häufigster Fall Antragsberechtigung auch im Falle, wo eine ausseramtliche Konkursverwaltung bestand Ausseramtliche Konkursverwaltung u.E. keine Antragsberechtigung (Amtsstellung... weiterlesen

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Zuständigkeit

Für eine Wiedereröffnung des Konkurses ist derjenige Konkursrichter zuständig, der die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven verfügt hat. Literatur WALTHER FRIDOLIN, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts... weiterlesen

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Abgrenzungen

Die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens ist abzugrenzen von folgenden Nachkonkurs Nachkonkurs   =   Wiedereröffnung des durchgeführten Konkursverfahrens, weil nicht bekannte Massawerte gemeldet bzw. festgestellt wurden, die nun... weiterlesen

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Grundlagen

Keine gesetzliche Regelung, aber Praxis von Lehre und Rechtsprechung Literatur LORANDI FRANCO, Wiedereröffnung des Konkurses, in: AJP 2018, S. 56 f. Judikatur BGE 53 III... weiterlesen

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Begriff

Begriff Wiedereröffnung des Konkurses   =   Wiederaufnahme eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens aufgrund neu entdeckter Vermögenswerte, die der alten Masse zugehören und die Verfahrenskosten decken  ... weiterlesen

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Wiedereröffnung des Konkurses

Einleitung Im SchKG ist die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens nicht vorgesehen. Lehre und Rechtsprechung gehen von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Wiedereröffnung des Konkurses... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzestext Art. 230 I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven / 1. Im allgemeinen I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven 1. Im allgemeinen 1 Reicht die... weiterlesen

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Beschwerderechte des Gläubigers

Der Gläubiger hat ein hinreichendes schutzwürdiges Interesse die verschiedenen Aspekte der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven anfechten zu können: Beschwerde gegen Einstellungsverfügung Beschwerde gegen Kautionshöhe... weiterlesen

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Spezialliquidation

Die Spezialliquidation regelt das Vorgehen, wenn der Konkurs über eine juristische Person oder über eine ausgeschlagene Erbschaft (Verlassenschaft) mangels Aktiven eingestellt wurde: Definition Spezialliquidation   =  ... weiterlesen

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Konkurseinstellung mangels Aktiven

Fazit

Das Verfahrensinstitut der „Einstellung mangels Aktiven“ untersteht ganz dem gesetzgeberischen Prinzip, wonach die Vollstreckung in Vermögensrechte nicht von Amtes wegen, sondern nur im Gläubigerinteresse und... weiterlesen