Fabrikationsfehler
Ein Fabrikationsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Fabrikationsfehler = fertiges Produkt weicht vom geplanten Produkt ab Grundlage PrHG 4 Abgrenzungen siehe Fehler Fokus Resultat... weiterlesen
Ein Fabrikationsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Fabrikationsfehler = fertiges Produkt weicht vom geplanten Produkt ab Grundlage PrHG 4 Abgrenzungen siehe Fehler Fokus Resultat... weiterlesen
Einleitung Das PrHG beurteilt die Produktefehler aufgrund ihres schädigenden Ergebnisses. Entsprechend hat der Geschädigte weder den Ursprung, noch den Fehlertyp zu beweisen, sondern allein –... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Herstellers und eines Produkts – des Vorhandenseins eines Fehlers Das PrHG knüpft für die Haftung des Herstellers... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Herstellers und eines Fehler – des Vorhandenseins eines Produktes: Produktebegriff Bewegliche Sache Bewegliche Sachen gemäss ZGB 713... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Produktes und eines Fehlers – des Vorhandenseins eines Herstellers: Haftungsvoraussetzung in subjektiver Hinsicht Tatsächlicher Hersteller Definition Person,... weiterlesen
Einleitung Das PrHG verlangt zu seiner Anwendung kumulativ die Erfüllung folgender sog. „Spezifischen Voraussetzungen“: Hersteller Produkt Fehler... weiterlesen
Das PrHG regelt die immaterielle Unbill nicht, schliesst sie aber auch nicht aus: Allgemeines Es stellt sich daher die Frage, ob der Verweis in PrHG... weiterlesen
Personenschaden Allgemeines Ersatzfähigkeit der Personenschäden Definition Materielle Einbussen, die durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verursacht wurden PrHG-Schutzfokus Integrität aller Personen, unabhängig von ihrem Bezug... weiterlesen
Einleitung Für eine Haftung des Produkteherstellers müssen zunächst die allgemeinen Schadenersatz-Voraussetzungen erfüllt sein: Es bedarf eines Schadens und des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Produktefehler... weiterlesen
Einleitung Für die Produktehaftung gilt es folgendes zu erläutern: Allgemeine Voraussetzungen Einleitung Ersatzfähige PrHG-Schäden Immaterielle Unbill Spezifische Voraussetzungen Einleitung Hersteller Produkt Fehler Fehlertypen Einleitung Fabrikationsfehler... weiterlesen
Grundsatz Dem Geschädigten bleiben nebst der Produktehaftungsansprüche – trotz unterschiedlicher Voraussetzungen – die Schadenersatzansprüche aufgrund des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) und aufgrund anderer Erlasse des eidgenössischen... weiterlesen
Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz; PrHG; SR 221.112.944) Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht | admin.ch Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) Bundesgesetz über die Produktesicherheit... weiterlesen
Produktehaftung = Haftung für den durch ein fehlerhaftes Produkt entstandenen Körper- und / oder Sachschaden bzw. die immaterielle Unbill Produktesicherheit = Produkte sollen so sicher... weiterlesen
Einleitung Für ersatzfähige Schäden und immaterielle Unbill aus mangelhaften Produkten hat der Gesetzgeber eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt, die es nachfolgend zu erläutern gilt: Definition Grundlagen... weiterlesen
Einleitung Das Reiserecht im weiteren Sinne (i.w.S.) umfasst folgende Bereiche: Individualreiserecht Pauschalreiserecht Reisevermittlungsrecht Das Reiserecht i.w.S. beschlägt alle Rechtsordnungen: Öffentliches Recht Vorschriften zur Ausübung bestimmter... weiterlesen
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (Konsumkreditgesetz (KKG); SR 221.214.1) vom 23.03.2001 führte zu einer Rechtsvereinheitlichung (Berücksichtigung des Abzahlungsrechts, aOR 226a – aOR 226m) und bezweckt... weiterlesen
Nur für den Fall, dass das Rechtsverhältnis der Parteien als Konsumvertrag zu qualifizieren ist, besteht zugunsten des Konsumenten ein Widerrufsrecht: Definitionen Widerrufsrecht = Recht, während... weiterlesen
Für die Ausübung des Widerrufsrechts müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Zustande gekommener Konsumentenvertrag Zustande gekommener Konsumvertrag (Konsens / Vertragsgeltung) / umstritten Ein Teil der Lehre... weiterlesen
Als besonderes Konsumentenverhalten gilt das aktive Verhalten des Konsumenten, indem er die Vertragsverhandlungen selber (an besonderem Ort) motiviert: Vertragsverhandlungen auf ausdrücklichen Wunsch des Konsumenten Grundlage... weiterlesen
Als gesetzlich erfasstes Anbieterverhalten gilt: Aggressive Vertriebsmethode Anlass Keine sorgfältige Willensbildung des Konsumenten Überstürzter und zu früh geäusserter Geschäfts- und Erklärungswille des Konsumenten Überrumpelung des... weiterlesen