Anpassungsgründe
Hier finden Sie folgende Informationen zu den Gründen, den Mietzins anzupassen: Zulässiger Ertrag aus der Mietsache Kostendeckende Bruttorendite Orts- und Quartiersüblichkeit Relative Kriterien... weiterlesen
Hier finden Sie folgende Informationen zu den Gründen, den Mietzins anzupassen: Zulässiger Ertrag aus der Mietsache Kostendeckende Bruttorendite Orts- und Quartiersüblichkeit Relative Kriterien... weiterlesen
Voraussetzungen Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt Senkung des Referenzzinssatzes um... weiterlesen
Formelle Voraussetzungen (OR 269d) Mitteilung auf dem amtlichen Formular Amtliches Formular auf hausverein.ch eigenhändige Unterzeichnung Begründung der Erhöhung klar und verständlich bei mehreren (relativen) Erhöhungsgründen... weiterlesen
Mietzinse werden nicht von Amtes wegen überprüft; der Mieter muss tätig werden. Erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er bei Neuvermietung den Anfangsmietzins... weiterlesen
Kumulierung relativer und absoluter Erhöhungsgründe relative Anpassungsgründe können kumuliert werden absolute Anpassungsgründe können nicht kumuliert werden (Vermieter hat sich zu entscheiden zwischen Nettorendite-, Bruttorenditeberechnung oder... weiterlesen
Zwei Prinzipien: Kostenmiete – Marktmiete Im Mietrecht gelten zwei sich widersprechende Prinzipien: Prinzip der Kostenmiete Miete soll sich gemäss den auf einer Liegenschaft anfallenden Kosten... weiterlesen
Bestimmungen gelten für Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume nichtlandwirtschaftliche Pacht für Innominatverträge, welche im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- und Geschäftsräumen regeln (z.B. Immobilienleasing) gelten... weiterlesen
Gesetzliche Bestimmungen zur Mietzinsgestaltung: OR 269 ff. VMWG In diesem Kapitel finden Sie folgende Informationen zum Thema Mietzinsgestaltung: Geltungsbereich der Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen... weiterlesen
Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Art. 257a OR: 2. Nebenkosten / a. Im Allgemeinen Art. 257b OR: 2. Nebenkosten / b. Wohn- und Geschäftsräume Begriff Nebenkosten sind sämtliche... weiterlesen
Begriff Entgelt für den Gebrauch der Sache Bruttomietzins besteht aus dem Nettomietzins und den Nebenkosten. Bestimmung muss bei Vertragsabschluss bestimmt werden (resp. bestimmbar sein) besondere... weiterlesen
Ein Mietvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, dass der Vermieter dem Mieter eine Sache überlässt der Mieter die Sache gebrauchen darf der... weiterlesen
Art. 253b OR 2. Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen 1 Die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen (Art. 269ff.) gelten sinngemäss für nichtlandwirtschaftliche... weiterlesen
Die Höhe des Mietzinses ist für Mieter und Vermieter das wichtigste Kriterium eines Mietvertrages. In ihm spiegelt sich Angebot und Nachfrage. » Gesetzliche Grundlagen »... weiterlesen