ZPO 257 Abs. 1 / OR 124 Abs. 1 + 2 Ein klarer Fall ist zu verneinen, wenn die beklagte Partei substanziiert und schlüssig Einwendungen vorträgt, die in tatsächlicher Hinsicht nicht sofort widerlegt werden können und die geeignet sind, die bereits gebildete richterliche Überzeugung zu erschüttern. Eine Mietzinsschuld kann durch Verrechnungserklärung getilgt worden sein: Zu […]
Mieterausweisung: Rechtsschutz in klaren Fällen?