Beseitigung aller baurechtswidrigen Gebäude + Anlagen, auch derjenigen von 1983 Die Behörden können den Rückbau von Gebäuden und Anlagen, welche ehemals ausserhalb der Bauzone illegal erstellt wurden, ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt anordnen. Anders als bei illegal erstellten Bauten innerhalb der Bauzone verwirkt die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone nicht nach […]
Illegale Bauten ausserhalb Bauzone: Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirkt auch nach 30 Jahren nicht