Der Bundesrat (BR) hat am 11.11.2020 das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen per 01.01.2022 in Kraft gesetzt. Ausgangslage Mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen wird die Motion Luginbühl (14.3450) «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen» umgesetzt. Diese hatte eigentlich die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit in- und ausländischer Sanktionen mit Strafzweck gefordert. Die eidgenössischen Räte […]
Ausländische Bussen: Ab 2022 im Ausnahmefall steuerlich abzugsfähig
