OR 197, OR 199 Sachverhalt B.________ (Beschwerdegegner) kaufte mit Vertrag vom 21.04.2010 von A.________ (Beschwerdeführer) einen aus Amerika importierten «Porsche 356» aus dem Jahre 1960. Die Parteien vereinbarten einen Kaufpreis von CHF 79’000.–, den B.________ gleichentags bezahlte; dabei schlossen sie jede Gewähr für Sachmängel aus, ausgenommen vertraglich zugesicherte Eigenschaften. Am Oldtimer waren unfachmännische Flickarbeiten ausgeführt […]
Porsche-Oldtimer: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei ihm bekannten, für den Käufer nicht erkennbaren Mängeln