Stimmrechtsberatende Unternehmen: Inskünftig Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten

Summary Aktiengesellschaften sollen mögliche Interessenkonflikte von stimmrechtsberatenden Unternehmen offenlegen müssen: Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 13.05.2026 die Vernehmlassung eröffnet zu einer entsprechenden Änderung des Diese dauert bis am 04.09.2026. Funktion Stimmrechtsberatende Unternehmen Interessenkonflikte Sind stimmrechtsberatenden Unternehmen kann dies zu Interessenskonflikten führen. Bundesratsvorschlag: Offenlegung Im Auftrag des Parlaments (Motion 19.4122 Minder) schlägt der Bundesrat deshalb vor, dass […]

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Automobilsektor: Transparenz-Verbesserung bei Leasingangeboten + Kündigungsfristen-Klärung für Garagisten im Agenturmodell

Der Bundesrat (BR) will im Automobilsektor die Transparenz bei Leasingangeboten verbessern und die Mindestkündigungsfristen bei Agenturverträgen klären. […]

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Kanton Aargau will Baubewilligungsverfahren effizienter gestalten

Im Kanton Aargau hat sich die Arbeitsgruppe «Runder Tisch Baubewilligungen» auf konkrete bauverfahrensrechtliche Massnahmen geeinigt […]

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Mietschlichtungs-Statistik 2025/II: Nochmals mehr Neueingänge

In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 haben die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtrecht schweizweit verbucht […]

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Politikfinanzierung und Öffentlichkeitsprinzip

Ausgangslage Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte zu entscheiden, ob die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu Bestätigungsschreiben gewähren muss, die sie im Rahmen der erstmaligen Kontrollen zur Politikfinanzierung anlässlich der eidgenössischen Wahlen vom 22.10.2023 an die geprüften politischen Akteure versandt hatte. Neue Transparenzvorschriften zur Politikfinanzierung Die Gesuche um Zugang Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz […]

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Definitive Rechtsöffnung: Gläubiger-Obsiegen im Rechtsöffnungsverfahren > Kostenvorschuss-Rückerstattungspflicht des Gerichts

Rechtsöffnung

Sachverhalt Obsiegt eine Gläubiger gegen den Schuldner im Rechtsöffnungsverfahren, so muss ihm das zuständige Gericht den Kostenvorschuss nach revidiertem Zivilprozessrecht (ZPO 111 Abs. 1) zurückzahlen. Das Gericht kann den Kostenvorschuss nicht zur Deckung der Entscheidgebühr verwenden. Erwägungen Das Bundesgericht (BGer) konsultierte eingehend die Materialien zur Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) und verwarf die Ansicht des Obergerichts […]

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