Gemäss heutiger Medienmitteilung des Bundesgerichts müsse das Obergericht des Kantons Bern ergänzend prüfen, ob sich fünf Musiker mit einem Song über die Politikerin „Natalie Rickli“ neben der Beschimpfung anstatt der üblen Nachrede der Verleumdung schuldig gemacht hätten. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern daher teilweise gut. Nicht zu beanstanden sei der […]
„Natalie Rickli-Song“: Beschwerde teilweise gutgeheissen
