Einleitung Strittig war im Prinzip, ob sich die Freiwilligkeitsabrede im IPO-Regulation und in der Grant Notice für Performance Share Units (PSU) auf zwei verabredete, aber aufgeschobene PSU-Tranchen oder auf (noch nicht verabredete) künftige PSU-Tranchen bezog. Sachverhalt Die A.________ Holding AG (Beschwerdeführerin) ist die Muttergesellschaft einer Gruppe von Gesellschaften, welche Marktexpansionsdienstleistungen mit geographischem Schwerpunkt in Asien […]
IPO mit Performance Share Unit-Zuteilung: Freiwilligkeitsabrede auch für aufgeschobene PSU-Tranchen oder nur für künftige