SchKG 12 und SchKG 17 Einleitung Anlass zum Verfahren vor Bundesgericht gibt der Nichteintretensentscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde wegen fehlenden praktischen Interesses an der Beschwerde gemäss SchKG 17. Im Wesentlichen geht es um die Hinterlegung des Betreibungsbetrages durch die Schuldner beim Betreibungsamt und dessen Rückforderung. Sachverhalt Der Betreibungsstreitigkeit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: 06.2018 Betreibungsamt des […]
Hinterlegung Betreibungsbetrag beim Betreibungsamt unter Bedingungen