AuG 40 Abs. 1, AuG 62 f., AuG 99; VZAE 86 Einleitung In der Streitsache der Fall-Nummer 2C_438/2016 war der Widerruf der Zustimmung zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung durch das SECO und deren Zuständigkeit strittig. Sachverhalt Der 1948 geborene iranische Staatsangehörige X. nahm seit 2002 mehrere temporäre Aufgaben bei einer internationalen Organisation in Genf wahr. Am […]
Widerruf der Zustimmung zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung durch das SECO