Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Konsumkredite-Höchstzinssatz für das Jahr 2020 gemäss Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgeschriebenen Berechnungsmechanismus festgelegt. Er bleibt gegenüber dem Vorjahr – trotz Zinsrückgangs in der Tiefzinsentwicklung – unverändert: Barkredite: 10 % p.a. Überziehungskredite: 12 % p.a. Interessiert Sie die Ermittlung des Höchstzinssatzes? Das EJPD teilte die Ermittlungsart mit: Höchstzinssatz […]
Höchstzinssatz für Konsumkredite bleibt unverändert