Das Bundesverwaltungsgericht trat in den beiden gleich gelagerten Fällen B-5107/2016 und B-5113/2016 nicht auf die Beschwerden gegen die von der WEKO nach erfolgter Untersuchung gegen mehrere Unternehmen vorgeschlagene und verfügte einvernehmliche Regelung, die einzig von der Selbstanzeigerin angenommen wurde, ein. Das Bundesverwaltungsgericht erachtete die Beschwerdeführerinnen aus der WEKO-Genehmigung der einvernehmlichen Regelung mit der Selbstanzeigerin und […]
Gemeinsame Rabattpolitik: Fehlende Beschwerdelegitimation zweier Konkurrentinnen bei WEKO-Sanktionsverzicht gegen Selbstanzeigerin
