Mietzinsanpassungsmöglichkeit bei hypothekarzinsbasierten Mietverhältnissen Seit dem 10.09.2008 gilt in der ganzen Schweiz für Mietzinsen, deren Änderbarkeit sich am Hypothekarzinssatz orientieren, ein einheitlicher Referenzzinssatz (VMWG 12a). Zuvor war in den Kantonen der „Zinssatz für variable Hypotheken“ massgebend. Der „hypothekarische Referenzzinssatz“ stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vermeldete heute, dass sich der Referenzzinssatz […]
Referenzzinssatz-Reduktion auf 1,75 %
