ZGB 570 Abs. 3 Das Einzelgericht (ZPO 28 Abs. 2 i.V.m. GOG ZH § 137 lit. e) als zuständige Behörde im Sinne von ZGB 570 Abs. 3 (Vorinstanz) wies die Ausschlagungserklärung des Gesuchstellers zurück. Sie begründete dies mit Verspätung (abgelaufene Dreimonatsfrist seit dem Tod der Erblasserin) und Einmischung (Erbscheinbestellung), welche zur Erbschaftsannahme führe. Die Vorinstanz […]
Ausschlagung: Grundsätzliche Protokollierungspflicht der zuständigen Behörde