BGFA 12 lit. i Die Anwaltskommission des Kantons Aargau hat einem Rechtsanwalt nach Auffassung des Bundesgerichts (BGer) zu Recht ein Verweis erteilt und ihm die Verfahrenskosten von CHF 1’112.00 auferlegt. Der Anwalt hatte angenommen, er sei nach Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht verpflichtet, den effektiven Aufwand detailliert zu offenbaren. Weil der Anwalt seiner Pflicht zur detaillierten […]
Auch das Pauschalhonorar erfordert eine detaillierte Rechnungsstellung