OR 731b i.V.m. OR 699 Abs. 2 Das Bundesgericht (BGer) hat erstmals die – in der Lehre umstrittene – Frage entscheiden müssen, ob und wann das VR-Mandat bei ausbleibender Generalversammlung (GV) endet. Das Amt des Verwaltungsrates endet laut BGer mit Ablauf des sechsten Monats nach Schluss des betreffenden Geschäftsjahres, wenn keine Generalversammlung nach OR 699 Abs. […]
Ausbleiben einer GV: Keine stillschweigende Verlängerung des VR-Mandats