BEWEIS
Beweislast Grundsatz Macht der Arbeitnehmer die Lohnfortzahlungspflicht geltend, muss er seine Anspruchsgrundlage beweisen (ZGB 8), d.h.: die hievor aufgezählten Lohnfortzahlungsvoraussetzungen dass er die gebotene Sorgfalt... weiterlesen
Beweislast Grundsatz Macht der Arbeitnehmer die Lohnfortzahlungspflicht geltend, muss er seine Anspruchsgrundlage beweisen (ZGB 8), d.h.: die hievor aufgezählten Lohnfortzahlungsvoraussetzungen dass er die gebotene Sorgfalt... weiterlesen
Die Karenzfrist gilt als abgelaufen: ab dem 4. Monat eines unbefristeten Arbeitsvertrages ab dem 1. Arbeitstag eines für mehr als 3 Monate eingegangen befristeten Arbeitsvertrages.... weiterlesen
Eine Arbeitsverhinderung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn diese die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar macht: Nur bei ausreichender Schwere zB von... weiterlesen
Das vorausgesetzte fehlende Arbeitnehmerverschulden ist in mehrfacher Hinsicht zu präzisieren: Verschuldensunabhängige Tatbestände: Schwangerschaft (OR 324a Abs. 3) Freiwillige Annahme einer gesetzlichen Pflicht Offiziersschule Politisches Amt... weiterlesen
Als Arbeitsverhinderungen können – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende subjektiven Gründe in Betracht kommen: Krankheiten (psychisch oder physisch) Unfälle Schwangerschaft Erfüllung gesetzlicher Pflichten Militärdienst... weiterlesen
Lohnfortzahlungspflicht Die Lohnfortzahlungspflicht trotz unterbliebener Arbeitsleistung ist eine soziale Geste des Gesetzgebers an den meistens finanziell schwächeren Arbeitnehmer. Für gute Arbeitnehmer ist jeder Arbeitgeber gerne... weiterlesen
Als Arbeitsverhinderung im technischen Sinne gilt: Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung Als Arbeitsverhinderungen kommen folgende... weiterlesen
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers (auf Lohnzahlung) trotz unterbliebener Arbeitsleistung (unverschuldet, weil Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär etc.) Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflicht Gemäss OR 336c Abs. 1 lit. b... weiterlesen
Unverschuldete Arbeitsverhinderung = Arbeitnehmer ist ohne Verschulden arbeitsunfähig. Verschuldete Arbeitsverhinderung = Arbeitsverhinderungen, die auf Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind; Lohnfortzahlungspflicht: keine; bei Grobfahrlässigkeit votiert ein... weiterlesen
Gesetzestexte Die Arbeitsverhinderung und Lohnfortzahlungspflichten sind im OR wie folgt geregelt: Art. 324a 2. bei Verhinderung des Arbeitnehmers a. Grundsatz 1 Wird der Arbeitnehmer aus... weiterlesen
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers wird beeinflusst durch die Anzahl Dienstjahre und die auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Lohnfortzahlungs-Skala: Zürcher Skala Basler... weiterlesen
Ist der Arbeitnehmer unverschuldet an der Arbeit verhindert? Es stellen sich die folgenden Fragen: Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer? Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung? Fehlendes Verschulden des... weiterlesen
2010 waren in der Schweiz 569’000 Personen selbständig erwerbstätig, das sind ca. 13% der Erwerbstätigen. Die Abgrenzung, ob jemand rechtlich gesehen als selbständig erwerbstätiger Unternehmer... weiterlesen
Obligatorische Versicherung Im Rahmen der obligatorischen Versicherung durch den Arbeitgeber (eigene Arbeitgeber-Pensionskasse oder Kollektivertrag mit Lebensversicherer) ist der Arbeitnehmer gegen die Folgen von Invalidität und... weiterlesen
Grundsatz Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen: Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren: 1 Monatslohn Bei Arbeitsverhältnissen mit mehr 5.... weiterlesen
Das Arbeitsverhältnis erlischt von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitnehmers (OR 338 Abs. 1). Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass... weiterlesen
Arbeitnehmertod = Der Arbeitnehmertod führt regelmässig zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses; zusätzlich begründet die Vertragsauflösung für den Ehegatten und bei dessen Fehlen die Nachkommen ein Anspruch... weiterlesen
Gesetzesbestimmung OR 338 OR 321 OR 329d Art. 338 1. Tod des Arbeitnehmers 1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. 2 Der Arbeitgeber... weiterlesen
Die Befristung des Arbeitsvertrags zeitigt vor, während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einige Besonderheiten Probezeitausschluss Keine Kündigung notwendig Kein Lohnfortzahlungspflicht bei Zeitablauf Gefahr der stillschweigenden... weiterlesen
Die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus gilt als unbefristetes Arbeitsverhältnis (OR 334 Abs. 2) und bewirkt 2 widerlegbare Vermutungen: Neues Arbeitsverhältnis durch... weiterlesen