Begründung öffentl.-rechtl. Dienstverhältnisse
Rechtsnatur des Begründungsaktes Der Begründungsakt gilt als mitwirkungsbedürftige Verfügung. [sc name=»Banner Buch Oeffentliches Personalrecht»] Auswahlkriterien Der Wahlbehörde steht bei der Stellenbesetzung zu: Ermessen. Dieses Ermessen... weiterlesen